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Für die Betriebspraxis Industrielle Versicherungen (XXXVII) Versicherungstechnische Absicherung von Photovoltaikanlagen Wer aktuell einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen muss, der muss schwer schlucken, denn die Preise explodieren. Um sich zumindest teilweise von der Abhängigkeit von Energielieferanten zu befreien, investieren immer mehr Unternehmen und Privatpersonen in Photovol- taikanlagen auf dem eigenen Grundstück. Der nachfolgende Beitrag behandelt die versicherungstechnische Absicherung dieser Anlagen. Prinzipiell besteht die Absicherung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Tei- len: vor Inbetriebnahme und während der Nutzung der Anlage. Die Absicherung vor der Inbetriebnahme umfasst die Absicherung des Transports sowie die Absicherung der Montage. Beides lässt sich über gleichnamige Versiche- rungen absichern. In der Regel halten aber die Installationsbetriebe derlei Deckungen vor. Dies sollte jedoch bei der Bestellung geklärt und im Zweifel selbst abgeschlossen werden. Ist die Anlage montiert, sind andere Versiche- rungen notwendig. Der erste Bereich umfasst das Betriebsrisiko. Dieses umfasst in erster Li- nie die Gefahr für Leib- und Leben, welche von solch einer Anlage ausgeht. Mit einer Haftpflicht- versicherung lässt sich das daraus resultierende finanzielle Risiko eines Schadensersatzes auf ein Versicherungsunternehmen transferieren. Der zweite Bereich umfasst Schäden an der An- lage selbst. Hier gibt es verschiedene Möglich- keiten der Absicherung. Die eine besteht darin, diese in die Gebäudeversicherung aufzuneh- men, die andere in einer eigenständigen Photo- voltaikversicherung. Da die Photovoltaikversi- cherung über die gängigen Gefahren hinaus auch Bedienfehler, Überspannung oder Vorsatz Dritter mitversichert, ist es sinnvoll, die Absiche- rung der Anlage über solch eine Spezialversi- cherung vorzunehmen. Der dritte Bereich ist die Absicherung von Be- triebsunterbrechungen. Betriebsunterbrechungen in Folge eines versicherten Sachschadens kön- nen über die Photovoltaikversicherung abgesi- chert werden. Eine Absicherung von Minderleistung kann hin- gegen über eine parametrische Deckung versi- chert werden. Dies kommt jedoch nur für sehr große Anlagen in Frage, da die Mindestprämie für solch eine Deckung im mittleren fünfstelligen Bereich liegt. Die einfache Photovoltaikversi- cherung hingegen ist schon deutlich günstiger zu haben und für die Privatperson oder den mit- telständischen Betrieb die geeignete Absiche- rung. K Dennis Gottschalk, M. Sc. VSM Versicherungsstelle Stahl- und Metallverarbeitung GmbH Hohenzollernstraße 2 44135 Dortmund Telefon: 0231 / 5404-521 Fax: 0231/5404–7521 Dennis.Gottschalk@leue.de  36 Nachrichten 1-2022     Ansprechpartner  Foto: Lutz Kampert 


































































































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