Page 27 - WSM_4-2021_Neu
P. 27

 27 Nachrichten 4-2021 Für die Betriebspraxis Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Die Anforderungen in der Praxis umsetzen Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu erhöhter Sorgfalt. Das verursacht zusätzlichen Aufwand. Die gute Nachricht: Die Anforderungen können in gängige Managementsysteme integriert werden. Das LkSG ist eine einschlägige Rechtsvor- schrift, die normalerweise im Unterneh- men durch ein Rechtsradar erfasst und analysiert wird und deren Anforderungen im Be- trieb zu erfüllen sind (siehe Kasten). Dazu ist es ratsam, dass die zuständige Stelle eine Anforde- rungsliste erstellt, die betroffenen Betriebsberei- che darüber informiert und idealerweise mit kon- kreten Umsetzungsvorschlägen unterstützt. Managementsystemnormen alle die gleiche Grundstruktur, unabhängig vom behandelten Themengebiet. Damit können die Management- systeme leichter implementiert und gepflegt und zu einem integrierten Managementsystem kom- biniert werden. Die HLS ist den Beauftragten und Prozesseig- nern, zum Beispiel Geschäftsführung oder Ein- kauf, seit Jahren bekannt und bietet daher einen wertvollen Wiedererkennungswert. Die Integra- tionsansätze des LkSG in die HLS werden im Folgenden erläutert. Betrieb An erster Stelle der Sorgfaltspflichten wird in § 4 das zu errichtende Risikomanagementsystem genannt. Es muss angemessen und wirksam sein und die Möglichkeit der Abhilfe von umwelt- und menschenrechtlichen Risiken beinhalten. Im LkSG sind die bekannten Risikoprinzipien genannt und gefordert: Vermindern, Minimieren, Abstellen/Beenden. Ebenfalls eine gute Möglichkeit der Integration in dieses HLS-Element ist die geforderte Ver- ankerung von Präventivmaßnahmen (§ 6 LkSG). Hier sind die Anforderungen der Aufstellung der Beschaffungsstrategie, der Einkaufspraktiken und die ebenfalls aus der ISO bekannte Berück- sichtigung bei der Auswahl von Zulieferern zu nennen. Ebenfalls zweifellos allen Auditoren und Lieferantenmanagern bekannt ist das Prin- zip „qualify before cut“, das heißt, die Aufstel- lung von mittelfristigen Abstellmaßnahmen in abgestufter Form als minor oder main noncon-  Die 9 Sorgfaltspflichten des LkSG Unternehmen haben nach § 3 LkSG in der Lieferkette die folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten zu beachten: 1. Einrichtung eines Risikomanagement- systems 2. Festlegen einer Zuständigkeit 3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen 4. Abgabe einer Grundsatzerklärung 5. Verankerung von Präventivmaßnahmen 6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen 7. Einrichten eines Beschwerdeverfahrens 8. Umsetzen bei mittelbaren Zulieferern 9. Dokumentation und Berichterstattung Als eine gute Methode bietet sich die Darstel- lung der Anforderungen entlang der so genann- ten High Level Structure (HLS) der ISO Manage- mentsysteme an. Die High Level Structure ist die Grundstruktur für Managementsystemnor- men. Sie wurde 2012 von der internationalen Standardisierungs-Organisation ISO festgelegt. Durch die High Level Structure erhalten die    


































































































   25   26   27   28   29