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25 Nachrichten 1-2022 K Die Anknüpfung an den Europäischen Grü- nen Deal vermittelt den Eindruck, es solle eine umweltrechtlich relevante Regelung geschaffen werden. Inhaltlich handelt es sich jedoch um eine strafrechtliche Rege- lung. Aus der Branche Umweltkriminalität steht weltweit an vierter Stelle der kriminellen Aktivitäten bis und nimmt jährlich um Hintergrund Die Auswirkungen von Umweltkriminalität auf die natürliche Umwelt in Europa und in der Welt äußern sich in einer zunehmenden Umweltver- schmutzung, einer Verschlechterung des Zu- stands der wildlebenden Tier- und Pflanzenar- ten, einer Verringerung der biologischen Vielfalt und der Störung des ökologischen Gleichge- wichts. Umweltkriminalität ist äußerst lukrativ. Es kön- nen ähnlich hohe Profite wie beim illegalen Dro- genhandel erzielt werden. Die jährlichen Ge- samteinnahmen aufgrund der Umweltkriminalität werden auf 80 bis 230 Milliarden Euro geschätzt. Die Sanktionen sind jedoch viel geringer und die Straftaten werden seltener verfolgt. Diese Fak- toren machen die Umweltkriminalität für organi- sierte kriminelle Gruppen sehr attraktiv . Das meint der BDI dazu Der BDI hatte im Januar 2022 eine Abfrage in den BDI Mitgliedsverbänden durchgeführt, aus der in naher Zukunft eine Stellungnahme oder ein Positionspapier ausgearbeitet wird. Hier eini- ge Stichpunkte dazu: K K K zu. Es werden neue Umweltstraftatbestände definiert, die an anderer Stelle, zum Beispiel im REACH-Review, behandelt werden soll- ten. Die „neuen“ Umweltstraftatbestände wie zum Beispiel das EU Chemikalienrecht re- gelt bereits das deutsche Umweltrecht. Es sieht Haftung und strafrechtliche Sanktio- nen bei Gewässerverunreinigung und ande- ren Umweltschäden vor. Der BDI fordert größere Klarheit und Ver- hältnismäßigkeit. So müsse zum Beispiel der Begriff „substantial damages“ definiert werden.. K Dipl.-Ing. Volker Bockskopf Leiter Umwelt und Arbeitsschutz WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Straße 58-62 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 / 95 78 68 30 vbockskopf@wsm-net.de www.wsm-net.de 5% 7% Link zum Factsheet der EU-Kommission zur Umweltstrafrechtsrichtlinie Ansprechpartner Foto: Thomas Hauss Quelle: EU-Kommission, Factsheet Environmental Crime (Stand 12.Dezember 2021)