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24 Nachrichten 1-2022 Aus der Branche Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden grenzüberschreitende Ermittlungen und Straf- verfolgungsmaßnahmen unterstützt. Denn Um- weltstraftaten betreffen häufig mehrere Länder (zum Beispiel bei der illegalen Abfallentsorgung) oder haben grenzüberschreitende Auswirkun- gen (zum Beispiel bei grenzüberschreitender Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden). Strafverfolgungs- und Justizbehörden können diese Straftaten nur dann bekämpfen, wenn sie grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unter- stützen, indem sie den an der Strafverfolgung Beteiligten und ihren professionellen Netzen eine Plattform für strategische Erörterungen bie- tet und finanzielle Unterstützung bereitstellt. Da Umweltkriminalität ein globales Phänomen ist, wird die Kommission die internationale Zusam- menarbeit in diesem Bereich weiter fördern. Auch das Sanktionsregime wird ausgeweitet. Das bedeutet unter anderem neue Regeln für Geld- und Gefängnisstrafen, die die Schwere der Straftat reflektieren. Die Kommission schlägt vor, ein gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen bei Umweltstrafta- ten festzulegen. Bei Straftaten, die zum Tod oder zu einer schweren Verletzung einer Person führen oder führen können, müssen die Mitglied- staaten mindestens eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorsehen. In dem Entwurf der Richtlinie werden zusätzliche Sanktionen vorgeschlagen, darunter die Wiederherstellung der Natur, der Ausschluss vom Zugang zu öf- fentlichen Mitteln und Vergabeverfahren und der Entzug von behördlichen Genehmigungen. Quelle: EU-Kommission, Factsheet Environmental Crime (Stand 12.Dezember 2021) Foto: Andrey Burmakin - stock.adobe.com