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Aus der Branche Europäischer Grüner Deal Kommission schlägt Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt vor Die EU Kommission hat im Dezember 2021 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der EU zur Bekämpfung der Umweltkriminalität herausgegeben. Mit der europäischen Umwelt-Strafrechtsrichtlinie soll eine wichtige Verpflichtung des Europäischen Grünen Deals erfüllt werden. Der vorliegende Entwurf einer neuen EU- Umweltstrafrechtslinie folgt auf die von der Kommission im Jahr 2020 veröffent- lichte Bewertung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt von 2008. Daraus geht hervor, dass die Richtlinie den gesteckten Zielen nicht gerecht wird. Die Zahl der erfolgreich verfolgten Umweltstraftaten sei gering und die Sanktionen unzureichend ge- wesen, um eine abschreckende Wirkung zu zei- gen. Außerdem wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bemängelt. Im Rahmen der aktuellen Konsultation fordert die EU-Kommission nun die Interessenträger auf, ihre Meinungen zu äußern und ihre Erfah- rung einzubringen, um die Richtlinie zu ver- bessern. Der Vorschlag trägt nach Ansicht der EU-Kom- mission zum Null-Schadstoff-Aktionsplan, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und zur Biodiversitätsstrategie für 2030 bei und fördert die Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich. Ge- nerell zielt er darauf ab, den Umweltschutz wirk- samer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbe- stände definiert, ein Mindestmaß an Sanktionen festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammen- arbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflich- tet, Personen zu unterstützen, die Umweltstraf- taten melden und mit den Durchsetzungsstellen kooperieren – zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevöl- kerung. Hauptziele des Vorschlags Mit dem Vorschlag werden bestehende Definiti- onen von Umweltstraftaten präzisiert und neue Straftatbestände im Bereich der Umweltkrimina- lität wie zum Beispiel schwerwiegende Verstöße gegen das EU-Chemikalienrecht (REACH-VO) oder illegale Wasserentnahmen definiert. Er zielt ebenfalls darauf ab, einschlägige Ermittlun- gen und Strafverfahren wirksamer zu gestalten. Inspektoren, Polizei, Staatsanwälte und Richter sollen durch Weiterbildung, Ermittlungsinstru- mente, Koordinierung und Zusammenarbeit so- wie durch bessere Datenerhebung und Statistik unterstützt werden. Die Kommission schlägt weiterhin vor, dass jeder Mitgliedstaat nationale Strategien entwickelt, die einen kohärenten An- satz auf allen Ebenen der Durchsetzung und die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen gewährleisten. 23 Nachrichten 1-2022 Link zur Richtlinie 2008/99/EG