Page 27 - WSM Nachrichten 1-2021
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  Für die Betriebspraxis Es soll noch in dieser Legislaturperiode kommen Die Bundesregierung hat sich auf Kernelemente eines nationalen Lieferkettengesetzes geeinigt. So hieß es am 12. Februar. Aber dann wurde der Sack doch noch einmal aufgemacht. Aus einem an die Ressorts versendeten Referentenentwurf wird deutlich, worum es gehen soll: Um Menschenrechts- verletzungen, wie zum Beispiel Zwangs- und Kinderarbeit. Dabei sollen auch Umweltbelange relevant sein, wenn sie zu Menschenrechtsver- letzungen führen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3 000 Mit- arbeiter in Kraft treten, ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeiter. Die Sorgfalts- und Berichtspflichten sollen den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer (Tier-1) umfassen. In Bezug auf mittel- bare Zulieferer soll es anlassbezogene Pflichten geben, die Handeln erfordern, wenn die ver- pflichteten Unternehmen substantiierte Kenntnis von einer möglichen Menschenrechtsverletzung erhalten. Damit findet keine absolute Beschrän- kung in Bezug auf Sorgfaltspflichten in der Lie- ferkette auf die erste Zulieferstufe (Tier-1) statt. Für Interessenträger wie NGOs und Gewerk- schaften soll zudem die Möglichkeit einer Pro- zessstandschaft geschaffen werden. Zur Rechtsdurchsetzung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zu- ständige Behörde benannt werden. Es soll mit weitreichenden Kontroll- und Vollstreckungs- kompetenzen ausgestattet werden. Im Falle der Nicht-Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll die Verhängung von Buß- und Zwangsgeldern mög- lich sein. Erhält ein Unternehmen ein hohes Buß- oder Zwangsgeld, kann es bis zu drei Jah- re von öffentlichen Ausschreibungen ausge- schlossen werden. Bei Redaktionsschluss war bekannt, dass sich ab Mitte März 2021 das parlamentarische Ver- fahren anschließen soll mit dem Ziel, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 zu verabschieden. Jedoch gibt es nach wie vor Meinungsverschiedenheiten zwischen ein- zelnen Ressorts. Andre Koring Leiter Umwelt und Arbeitsschutz WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Straße 58-62 40474 Düsseldorf Tel. 0211 / 95 78 68 30 akoring@wsm-net.de www.wsm-net.de K   27 Nachrichten 1-2021      Ansprechpartner Foto: Mourad ben Rhouma Foto: hkama - stock.adobe.com 


































































































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