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Aktuelles aus Wirtschaft & Politik
 Entlastungen durch die BECV
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat für viele Unternehmen zu höheren Belas- tungen geführt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen nicht zu gefährden, ist eine Entlastung des produzierenden Gewerbes vom nationalen CO2-Emissi- onshandel möglich. Geregelt wird dies durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Sie greift, wenn Unternehmen nachweisen
können, dass ihnen erhebliche finanzielle Be-
lastungen drohen und sie deshalb CO2-Emis-
sionen in Nicht-EU-Staaten auslagern könn-
ten. Berechtigte Sektoren sind: Herstellung
von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen, Industriegase, Bearbeitung von Stahl und Alumini- um, Steinkohlebergbau, Eisenerzbergbau, Eisengießereien, die Erzeugung und erste Bearbei- tung von Kupfer und die Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen. Einen BECV-Rechner bietet die ECG Energie Consulting auf ihrer Website.
  Link zur Website
ECG Energie Consulting
    lastzeiten, eine besonders intensive oder eine singuläre Netznutzung. Dabei ist eine maximal 80- bis 90-prozentige Reduzierung des Netznut- zungsentgelts möglich. Darüber hinaus kommt eine Entlastung auch bei einer gewissen Strom- kostenintensität, also hohen Stromkosten in Re- lation zum Umsatz eines Unternehmens, in Be- tracht.
Nicht trivial, aber effektiv
Da Erdgas unter die Energienutzung fällt, sind in diesem Bereich teilweise oder komplette Rück- erstattungen auf die Energiesteuer möglich.
Dr. Wolfgang Hahn
Geschäftsführer
Telefon: 07854 / 9875-0 Wolfgang.Hahn@ecg-kehl.de
ECG Energie Consulting GmbH
Wilhelm-Leonhard-Straße 10 77694 Kehl-Goldscheuer www.energie-consulting.com
Eine Rolle spielen dabei – ähnlich wie bei der Stromsteuer – etwa die Anwendung bestimmter Prozesse in der Produktion, spezifische Ver- brauchsprofile oder auch die gleichzeitige Er- zeugung von Energie und Wärme etwa per Blockheizkraftwerk. Auch greift eine Härtefallre- gelung, wenn Brennstoffkosten mehr als 20 Pro- zent der Gesamtkosten des Unternehmens be- tragen. Insgesamt zeigt sich: Die Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten sind vielfältig – aber damit auch keinesfalls trivial. Sie reichen tief in die deutsche Förderpolitik und Steuerge- setzgebung und machen eine individuelle Be- trachtung notwendig. K
Dr. Jürgen Joseph
Geschäftsführer
Telefon: 07854 / 9875-299 Juergen.Joseph@ecg-kehl.de
ECG Energie Consulting GmbH
Wilhelm-Leonhard-Straße 10 77694 Kehl-Goldscheuer www.energie-consulting.com
  Ansprechpartner
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     Foto: ECG Consulting
Foto: Claudia Lienert







































































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