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Nachrichten 2-2022
RECHT
Unternehmen müssen Meldestelle für Whistleblower einrichten
 Für die Betriebspraxis
 Hinweisgeberschutzgesetz
 In Umsetzung der EU­Whistleblower­Richtlinie vom 23.10.2019 hat das Bundesjustizministerium am 13.4.2022 den Referentenentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG­E) vorgelegt. Es ist davon auszu­ gehen, dass das Kabinett einen entsprechenden Regierungsentwurf alsbald in den Deutschen Bundestag einbringt und dass dieser noch im laufenden Jahr ein Gesetz verabschiedet. Die Unternehmen müssen sich also zügig vorbereiten.
Unternehmen bis 249 Beschäftigten sollen bis zum 17.12.2023 Zeit bekommen, grö- ßerer Unternehmen müssen früher han-
deln. Da allerdings ohnehin ein Meldesystem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzurichten ist (geltendes Recht ab 1.1.2023), sollten Unternehmen noch im laufenden Jahr tä- tig werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die folgenden Regelungen:
K  W  eiter Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG-E): Das Gesetz soll unter anderem für Meldungen und Offenlegungen von Verstößen gelten, die strafbewehrt sind, sowie von Verstößen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darüber hinaus sollen sonstige Verstö- ße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende
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