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 Aus der Branche Neue TA Luft 2021 Änderungen, Neuerungen, aber auch Verschärfungen  Durch die neue Technische Anleitung (TA) Luft 2021 werden zahlreiche Vorgaben für industriell-gewerbliche technische Anlagen verschärft. Der Bereich des Umwelt- und Technik- rechts ist gekennzeichnet von einer Viel- zahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die weitergehender Konkretisierung bedürfen. Ein wesentlicher Baustein für diese Konkretisierung ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz: die TA Luft. Mit der TA Luft, einer so- genannten normkonkretisierenden Verwaltungs- vorschrift, wird unter anderem der Zweck ver- folgt, den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen (Schutz- grundsatz) zu gewährleisten und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sicherzustellen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen (Vorsorgegrundsatz). Die TA Luft ist damit ein zentrales Regelwerk zur Verringe- rung von Emissionen und Immissionen von Luft- schadstoffen. Die TA Luft gibt es seit 1974. Sie ist seitdem mehrfach angepasst und geändert worden. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2002. Mit Beschluss vom 23.06.2021 hat das Bundes- kabinett die TA Luft beschlossen, nachdem zu- vor jahrelang über verschiedene Aspekte der schon aus europarechtlich Gründen angezeig- ten Novelle intensiv diskutiert, verhandelt und gestritten wurde. Die TA Luft richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anla- gen, besitzt aber auch hervorzuhebende Be- deutung für alle Anlagenbetreiber und Vorha- benträger, die bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen auch die Vorgaben der der TA Luft einzuhalten haben. Die grundlegende Systematik der TA Luft wird durch die Novelle 2021 nicht verändert.  17 Nachrichten 3-2021    Foto: sveta/stock.adobe.com 


































































































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