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Klauseln für Einkaufsbedingungen der WSM-Industrie für Produktionsmaterial und Betriebsmittel

27.02.09 10:15

Neue Klausel in den Einkaufsbedingungen: Dadurch reagiert der Verband auf ein Bedürfnis im Markt, sicherzustellen, dass Lieferungen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der REACH-Verordnung, dem Elektro- und dem Altfahrzeuggesetz entsprechen.

Der WSM-Rechtsausschuss hatte im Jahre 2006 erstmals eine Sammlung von Klauseln zu den erforderlichen Regelungen in Einkaufsbedingungen für die WSM-Unternehmen erarbeitet. Dabei werden zu einer ganzen Reihe von Klauseln Alternativen aufgezeigt, zwischen denen die Käufer wählen können.

Diese Einkaufsbedingungen sind im März 2007 und Januar 2009 überarbeitet worden, um sie an die erhöhten Anforderungen der Rechsprechung und Praxis anzupassen. Sie haben den Stand von Januar 2009.

Im März 2007 wurden die Preisanpassungsklausel (Ziffer 11) und Ziffer 41 (Rechtsmängel) ergänzt. Die Klauseländerungen werden in einem Vermerk erläutert.

Durch die zweite Anpassung im Januar 2009 wurde § 37 a eingefügt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vertragspartner der WSM-Unternehmen bei ihren Lieferungen die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, z.B. die REACH-Verordnung, das Elektrogesetz und das Altfahrzeuggesetz einhält.

Wenn zu einzelnen Klauseln eine oder zwei Alternativen vorgeschlagen werden, so ist die zuletzt genannte Alternative für den Käufer normalerweise die jeweils günstigere Variante.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei der Verwendung der neuen Klauseln unbedingt Leerfelder, die in einzelnen Klauseln enthalten sein können, ausgefüllt werden müssen, damit die Klauseln wirksam sind.

Es wurde auf die Formulierung von Extrempositionen verzichtet. Ungeachtet dessen steht es den Klausel-Verwendern frei, strengere oder mildere oder weitere Klauseln zu verwenden, die nicht in dem Katalog enthalten sind.

Der Text des Klauselkataloges (pdf-Datei) kann eingesehen, aber nicht ausgedruckt oder verwendet werden. Er ist urheberrechtlich geschützt. Mitglieder erhalten den Text sowie die Übersetzung über ihren WSM-Fachverband oder über die WSM-Rechtsabteilung als weiterverwendbare Word-Datei.

Nicht-Mitgliedern stellt WSM die Texte und Übersetzungen gegen eine Gebühr von jeweils EUR 50,00 zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer zur Verfügung, dabei beträgt die Gebühr für Berater, Rechtsanwälte und andere Multiplikatoren mindestens EUR 150,00 zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Bestellungen sind zu richten an die WSM-Rechtsabteilung (Frau Monika Wenzel, mwenzel@wsm-net.de, Fax-Nr. 0211/45 64 169)

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden pdf-Dateien:


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