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Neue Klausel in den WSM-Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

27.02.09 10:21

Rubrik: Recht

Der WSM hat im Januar 2009 seine Einkaufsbedingungen und seine Verkaufsbedingungen durch jeweils eine weitere Klausel ergänzt. Dadurch reagiert der Verband auf ein Bedürfnis im Markt, sicherzustellen, dass Lieferungen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der REACH-Verordnung, dem Elektro- und dem Altfahrzeuggesetz entsprechen.


Die entsprechenden Anmerkungen und überarbeiteten Texte finden Sie hier:




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