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WSM-Seminar zum neuen Umweltschadensrecht am 13. März 2008

26.02.08 18:25

Rubrik: Umweltschutz

Neue Haftung ist nicht durch die bisher bestehenden Versicherungskonzepte versichert.

 

Bereits am 14.11.2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft getreten, das die Haftung der Unternehmen weiter verschärft. Die neue Haftung ist nicht durch die bisher bestehenden Versicherungskonzepte versichert. Über die Haftung und die Versicherung des neuen Risikos wurde ausführlich in den WSM-Nachrichten 3/2007, S. 16 ff, berichtet.

 

Die WSM-Unternehmen sollten sich unbedingt darüber informieren, ob und inwieweit sie von der neuen Haftung betroffen sind und inwieweit die Haftung versicherbar ist. Die Versicherer bieten neue Deckungskonzepte an, die recht unterschiedlich sind.

 

Zu Information der Mitglieder bietet WSM ein Praxisseminar „Haftung und Versicherung des neuen Umweltschadensrechts“ an, das am Donnerstag, dem 13. März 2008, 10.00 h bis 13.30 Uhr in Düsseldorf stattfindet.

 

Programm und Einladung können bei Frau Hannelore Mach, Tel.: 0211/4564151, Fax: 0211/4564169, Email: hmach@wsm-net.de, angefordert werden.




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